Infos

INFOS
A - Z

Unter folgenden Links und Stichworten finden Sie erste Informationen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den einzelnen Themen, entsprechend Ihrer Lebenssituation.

Rufen Sie uns an, wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

UNSER Beratungs-ANGEBOT 

Kriesentelefone


www.familienportal.de/.../krisetelefone-anlaufstellen

Abtreibung


siehe Schwangerschaftsabbruch 

Alg II


Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst.

siehe Bürgergeld 

Alleinerziehend


Regionale Angebote für Alleinerziehende von Familienbildungsstätten, Kirchengemeinden, Schwangerenberatungsstellen,…
Weitere Informationen: www.vamv.de

 Broschüre

Alkohol und Schwangerschaft


Ansprechpartner: Gynäkologe, Hebamme, Suchtberatungsstellen
Infos unter: www.kenn-dein-limit.de

 Broschüre

BAB Berufsausbildungsbeihilfe


Einkommensabhängig
Ansprechpartner: Arbeitsagentur
Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Erste Anhaltspunkte ob und wie viel Berufsausbildungsbeihilfe Sie erhalten, können Sie berechnen unter: BAB-Rechner

 Broschüre
Merkblatt BAB
www.arbeitsagentur.de

BAföG


Einkommensabhängig - Infos unter:
www.bafög.de
www.bafoeg-rechner.de

 Broschüre

Babyerstausstattung


Ansprechpartner:
- für Bürgergeld - Empfänger Jobcenter – inkl. Mehrbedarf Schwangerschaft ab 13. SSW

- für Geringverdiener Bundesstiftung „ Mutter und Kind“ über Schwangerenberatungsstelle

- allgemein Kinderkleiderbazare (Frühjahr/Herbst) SECOND - HAND

 Broschüre
Bundesstiftung für Mutter und Kind
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Beistandschaft


Ansprechpartner: Das Jugendamt bietet Unterstützung bei:
- Feststellung der Vaterschaft
- Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

Erklärfilm Beistandschaft

 Broschüre
Die Beistandschaft
www.bmfsfj.de

Beschäftigungsverbot


siehe Mutterschutz

Bürgergeld


Bürgergeld ist einkommensabhängig
Ansprechpartner: Jobcenter
Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Antrag zum Download
Unter: www.arbeitagentur.de Erklärvideos zum Antrag, den Anlagen und dem Bewilligungsbescheid. Im Anschluss an das jeweilige Video folgt jeweils ein interaktiver Beispielantrag, der mit vielen einzelnen Erklärvideos zu jeder einzelnen Frage beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.
Bürgergeldberechtigte Familien haben auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Infos zum Bildungspaket

 Broschüre

Bundesstiftung für
Mutter und Kind


siehe Babyerstausstattung  

Elterngeld (Basiselterngeld)
und ElterngeldPlus


Eltern können zwischen Elterngeld (Basiselterngeld) und ElterngeldPlus wählen oder beides miteinander kombinieren. Basiselterngeld können Sie für die ersten 12-14 Monate min. 300.- sonst 65-67% vom Nettoeinkommen max. 1800.- erhalten. Eltern können die Bezugszeit des Elterngeld auch verlängern: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPLUS-Monate. Es sind max. 24-28 Elterngeldplusmonate möglich min. 150.- max. 900.- Außerdem kann zusätzlich ein Partnerschaftsbonus gewählt werden. Wenn Sie alleinerziehend sind können sie das Angebot alleine nutzen.
Infos: Elterngeld

Unter: www.bmfsfj.dea Erklärfilm ElterngeldPlus

Erste Anhaltspunkte wie viel Elterngeld Sie erhalten, können Sie mit dem ELTERNGELDRECHNER berechnen

Ansprechpartner: regional unterschiedlich
Baden-Württemberg L-Bank www.L-bank.de Antrag zum Download Gebührenfreie Hotline 0800 6645 471

Das neue Portal ElterngeldDigital bietet Eltern nun die Möglichkeit, das Elterngeld auch mit Unterstützung eines digitalen Assistenten zu beantragen. Bisher steht es noch nicht in allen Bundesländern zur Verfügung. ElterngeldDigital wird aber kontinuierlich erweitert.

Elterngeld: Neuregelungen des Elterngelds ab 1. April 2024

 Broschüre

Elternzeit


Für Arbeitnehmer
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes max. 3 Jahre. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Anmeldefrist: vor dem 3. Geburtstag spätestens 7 Wo. vor Beginn der Elternzeit, nach dem 3. Geburtstag spätestens 13 Wo. vor Beginn der Elternzeit.
Ab 1. Juli 2015 flexiblere Elternzeit. Wie bisher max. 36 Monate. Künftig können aber 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Zusätzlich ist die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil einteilbar. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich (Ausnahme 3. Zeitabschnitt liegt nach dem 3. Geburtstag. U.U. besteht Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

 Broschüre

Erziehung(sberatung)


Ansprechpartner: Erziehungsberatungsstellen oder/und regionale Kursangebote für Eltern mit Kind

 Broschüre

Existenzsicherung


siehe Schulden 

Geburtsvorbereitungskurse


siehe Hebammen 

Gewaltschutz


NOTRUF 110
Die Polizei erteilt ggf. Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot oder Annäherungsverbot für den Täter.
Oder Sie suchen vorübergehend Schutz und Unterkunft in einem Frauenhaus. Das ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.

Adressen finden Sie unter: www.frauenhauskoordinierung.de

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Kostenlose Rufnummer rund um die Uhr 08000 116 016 www.hilfetelefon.de
Weitere Hilfe www.gewaltschutz.info
Gewalt unter Jugendlichen: #unddu
Hilfetelefon bei sexuellem Missbrauch: www.hilfe-portal-missbrauch.de

Landkreis SHA Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt


 Broschüre

Harz IV


siehe Alg II 

Hebamme


Hebammenleistung kann von allen Frauen in Anspruch genommen werden.
Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Geburt, Wochenbettbetreuung, Rückbildungsgymnastik etc. Kostenübernahme i.d.R. Krankenkasse

Kindergeld


Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Unter: www.bmfsfj.de Erklärfilm Kindergeld,

Höhe Kindergeld ab 01.01.2023   250,- pro Kind


Ansprechpartner: Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
Ortsverzeichnis der zuständigen Familienkasse
Bundesweite Rufnummer:
allgemein 0800 4 5555 30
Zahlung 0800 4 5555 33

Antrag als Download oder online ausfüllen

 Broschüre
Merkblatt Kindergeld
www. bmfsfj.de

Kinderzuschlag


Einkommensabhängig
Höhe Kinderzuschlag pro Kind bis zu 292,- Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Antrag als Download
Unter: www.arbeitsagentur.de KiZ-Lotse Erklärfilm Kinderzuschlag

Ansprechpartner Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
Ortsverzeichnis der zuständigen Familienkasse

Bundesweite Rufnummer:
allgemein 0800 4 5555 30

Ob Sie Kinderzuschlag erhalten erfahren Sie über den Kinderzuschlags - Lotse

Kinderzuschlagsberechtigte Familien haben auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Infos zum Bildungspaket

 Broschüre

Mutterschaftsgeld


Ansprechpartner: Krankenkasse für pflicht- und freiwillig versicherte Arbeitnehmerinnen. 6 Wochen vor bis 8 Wochen bzw. 12 Wochen nach der Geburt. 7 Wochen vor der Geburt beantragen später Geburtsurkunde einreichen, Gesetzliche Krankenversicherung zahlt max. 13.-/Tag, Arbeitgeber stockt auf Nettoverdienst der letzten 3 Monate auf
Neuregelung Mutterschutzgesetz ab 1.01.2018 - mehr Infos siehe Broschüre. Unter www.bmfsfj.de
Erklärfilm Mutterschaftsgeld

 Broschüre

Mutterschutz


Werdende und junge Mütter sind während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Entbindung arbeitsrechtlich besonders gut geschützt. Unter www.bmfsfj.de
Erklärfilm Mutterschutz

Ansprechpartner: Fachgruppen Mutterschutz Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Fachinformationen zu Gefährdungsbeurteilung, Beschäftigungsverbot, etc. und Merkblätter

 Broschüre

Rauchen und Schwangerschaft


Ansprechpartner: Gynäkologe, Hebamme, Suchtberatungsstellen
Infos unter: www.rauchfrei-info.de

Onlineberatung IRIS hilft Schwangeren beim Tabak- und Alkoholverzicht

 Broschüre

Säuglingspflege


Ansprechpartrner: Hebamme
Kursangebote auch bei Familienbildungsstätten und Kliniken

 Broschüre

Scheidung und Trennung


Mütter und Väter haben im Falle der Scheidung oder Trennung ein Recht auf Beratung.
Ansprechpartner: u. a. Jugendamt, Ehe- und Familienberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen

 Broschüre

Schulden


Ansprechpartner: Schuldnerberatungsstellen
Schwäbisch Hall - Hohenlohekreis - Rems-Murr-Kreis - LK Heilbronn

Weitere Infos: www.meine-schulden.de

 Broschüre

Schwangerschaftsabbruch


Der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist in Deutschland rechtswidrig, aber unter folgenden Voraussetzungen straffrei.
- Die Schwangere verlangt den Abbruch.
- Der Schwangerschaftsabbruch erfolgt innerhalb von zwölf Wochen seit Empfängnis.
- Ein Beratungsnachwies von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist erforderlich.
- Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mind. drei Tage liegen.
- Der Schwangerschaftsabbruch wird von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen. Diese sind als Berater ausgeschlossen

Die Kosten des Eingriffs müssen selbst bezahlt werden - Kostenübernahme einkommensabhängig

 Broschüre

Sorge- und Umgangsrecht


Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren - siehe Broschüre

 Broschüre
Kindschaftsrecht
www.bmjv.de

Unterhaltsvorschuss


Für Alleinerziehende
Ansprechpartner: Jugendamt
sofern anspruchsberechtigt: für Kinder

Kinder   ab 1.1.2024
0 - 5 J.   bis zu 230,-
6-11 J.   bis zu 301,-
u. U. 12-17 J. 395,-

Unter: www.bmfsfj.de Erklärfilm Unterhaltsvorschuss

 Broschüre

Vaterschaftsanerkennung


Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft können nicht verheiratete Eltern beurkunden lassen. Möglich z. B. beim Standesamt, Jugendamt. Das Jugendamt bietet auch Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft.

 Broschüre
Die Beistandschaft
www.bmfsfj.de

Wohngeld


Ansprechpartner: Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung vor Ort.
Informationen zu Mietstufen und Wohngeldtabellen unter: www.bmwsb.bund.de

Erste Anhaltspunkte ob und wie viel Wohngeld Sie erhalten, können Sie mit dem WOHNGELDRECHNER berechnen.

Wohngeldberechtigte Familien haben auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Infos zum Bildungspaket

 Broschüre

Infos HINWEIS:
Diese Informationen bieten Ihnen einen ersten Überblick, sie können eine individuelle Beratung aber nicht ersetzten. Beratung kann helfen die Besonderheiten Ihrer persönlichen Lebenssituation richtig einzusortieren, sodass Sie nicht aus Unkenntnis z. B. Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Die SCHWANGERENhilfe - Hall e. V. übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet die SCHWANGERENhilfe - Hall e. V. nicht, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.